Bayern ignoriert das Bundesverfassungsgericht und bricht die durch die Verfassung gewährten Grundrechte

Schon ab dem ersten August wollen bayrische Staatsbedienstete die Grundgesetze teilweise außer Kraft setzen, in Wohungen von Verdächtigen einbrechen – um dort dann einen Trojaner zu installieren, der neben der PC-Überwachung natürlich auch bei vorhandener Hardware wie Webcam/Headset Video- und Audioüberwachung erlaubt. Dies erlaubt es deutsche Staatsbürger bis ins intimste Details auszuschnüffeln. Desweiteren ist “die Manipulation des Rechnersystems” erlaubt, was nichts anderes bedeutet, als das die bayrischen Behörden mal so eben das Beweismaterial manipulieren dürfen.

Eine Erlaubnis für diese schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen zu bekommen dürfte nicht schwer sein, denn die Politiker haben es wie üblich versäumt, genau zu definieren, wann sie das Grundgesetz ausser Kraft setzen möchten und wann nicht. So ist zum Beispiel das simple Entfernen von einem Unfallort (aka Unfallflucht) schon als “Straftaten gegen die öffentliche Ordnung” zu bewerten – und diese reicht laut den bayrischen Stasi 2.0-Anhängern als Grund, um Staatsbedienstete das Intimleben der Bundsbürger bis ins kleinste Detail ausschnüffeln dürfen.

Das zeigt erneut, wie sehr die bayrische Regierung das Bundesverfassungsgericht und damit die deutsche Verfassung verachtet. Wäre dem nicht so, würden die Verantwortlichen versuchen die eindeutige Vorgaben zumindestens ansatzweise umzusetzen, anstatt neben dem grade vom BVG definierten Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung auch gleich noch die Unverletzlichkeit der Wohnung für nebensächlich zu erklären.

Schade, daß Politiker sich selbst Immunität garantieren. Sonst hätte man diesen Antidemokraten und Verfassungsfeinden in Bayern zumindestens juristisch zur Rechenschaft ziehen können.

Quelle.

~ von hatershater am Juli 2, 2008.

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